Geschäftsbedingungen der Steinberger-Hotels
Sie finden nachstehend die allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
(wie z. B. Konferenzen, Tagungen, Präsentationen,
Bankette,).
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile
des erteilten Auftrages und anders
lautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig.
Der Veranstalter unterwirft sich
diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen
gewerberechtlichen oder sonstigen Vor-
schriften. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt
zustande, wenn der Veranstalter die
zugesandte Gruppenreservierung bestätigt und
firmenmäßig unterfertigt wieder zurück-
sendet. Eine nicht firmenmäßige Unterfertigung geht zu
Lasten des Veranstalters.
1. Garantie der teilnehmenden
Personen
Für Veranstaltungen benötigen die Steinberger-Hotels
spätestens 4 Arbeitstage vor
Veranstaltungsbegin die genaue Angabe der
teilnehmenden Personen bzw. ev.
Änderungen des Arrangements. Die angegebene
Personenanzahl gilt als Mindestanzahl
und wird dem Veranstalter von den Steinberger-Hotels
jedenfalls in Rechnung gestellt.
Darüber hinausgehende vom Hotel zur Verfügung
gestellteGedecke, Speisen, Getränke,
Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet.
2. Stornierung von
Veranstaltungen
Eine kostenlose Stornierung einer Veranstaltung bis 20
Teilnehmern ist bis 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn und ab 21 Teilnehmern bis 4
Wochen vorher möglich.
21. Tag – 14 Tag Raummiete
13. Tag – 08 Tag Berechnung der Miete zuzüglich 33 %
des entgangenen Umsatzes
(Mindestarrangement x
Personenanzahl)
07 Tag – 02 Tag Berechnung der Miete zuzüglich 66 %
des entgangenen Umsatzes
01 Tag bzw. am Tag der Veranstaltung | Berechnung der
Miete zuzüglich 100 % des
entgangenen Umsatzes
3. Preise
Unsere angebotenen Preise verstehen sich inklusive
aller Steuern, Abgaben und Be-
dienungen exklusive allfälliger Bankspesen oder
Überweisungsgebühren. Gültig bis
auf Widerruf.
4. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld, etc. welche von den Teilnehmern
der Veranstaltung eingebracht
werden, können kostenlos nach Maßgabe freier
Kapazitäten im Safe des Hotels deponiert
werden. Ansonsten wird vom Hotel keine Haftung
übernommen.
5. Getränkeabrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen ist, werden
die Getränke gemäß dem tat-
sächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der
Veranstalter unterwirft sich der Be-
zifferung durch das Hotel.
6. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und
Getränke
Ohne schriftliche Genehmigung des Hotels dürfen
keinerlei Speisen und Getränke zur
Konsumation in das Hotel gebracht werden. Die
Steinberger-Hotels behalten sich vor,
für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes
Entgelt in Rechnung zu stellen.
7. Dekoration und technische
Geräte
Der Veranstalter ist verpflichtet die beabsichtigte
Installation von Dekorationsmaterial
oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und
die Einwilligung einzuholen. Die
Räumlichkeiten dürfen nicht beschädigt werden und die
Dekoration muss dem Stil des
Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch
fachmännisches Personal durchgeführt
und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen
beachtet werden. Gegebenenfalls
sind die Kosten für Stromverbrauch usw. vom
Veranstalter zu tragen. Alle in Verbindung
mit einer Veranstaltung benützten Räumlichkeiten sind
nach Beendigung in einwandfreiem
Zustand zu übergeben. Sämtliche mit der Herstellung
und demAbbau verbundenen
Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.